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 Schneller durch den Zoll

Das digitale Zeitalter macht auch beim Zoll nicht Halt. Das bisher angewandte vereinfachte Ausfuhrverfahren wird per 1. April 2010 durch das Projekt IDEE (Ideale Elektronische Exportlösung) abgelöst. Die VIA MAT-Gruppe empfiehlt ihren Kunden, so bald wie möglich auf e-dec Export umzustellen.

Das vereinfachte Ausfuhrverfahren (VAR) entspricht als papiergestützte Lösung den heutigen Anforderungen im Zeitalter des elektronischen Datenaustauschs nicht mehr. Deshalb wird im Rahmen des Projekts IDEE der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ein neues elektronisches System für die Ausfuhr mit der Bezeichnung e-dec Export realisiert. Mit der Umstellung per 1. April 2010 wird künftigen internationalen Entwicklungen Rechnung getragen. Mit e-dec Export können Zollabfertigungen effizient und zeitsparend durchgeführt werden.

E-dec Export ist ein einstufiges Veranlagungssystem. Dies bedeutet, die Veranlagung erfolgt dann, wenn die Güter physisch ins Ausland gebracht werden und nicht mehr nachträglich wie heute beim vereinfachten Ausfuhrverfahren (VAR). Künftig müssen die vollständigen Sendungsdaten vom Anmelder (Exporteur oder Dienstleister) vor dem Versand ins Ausland elektronisch an die EZV übermittelt werden.

 Die VIA MAT-Gruppe hat sich intensiv mit dem Projekt IDEE befasst. Die Kundinnen und Kunden profitieren von folgenden Zusatzdienstleistungen auf Mandatsbasis:

  • Elektronische Schnittstellen zu den Zollbehörden
  • Ausfuhranmeldung
  • Lückenlose Weiterverarbeitung der elektronischen Ausfuhranmeldung im NCTS (neues computerisiertes Transitsystem)
  • Archivieren der elektronischen Veranlagungsverfügung
  • Transparente und rückverfolgbare Prozesse

Unser Fachspezialist Marco Rüetschi, Tel: +41 61 686 8431, E-Mail: marco.ruetschi@viamat.com, steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Einfacher Ablauf - so funktioniert e-dec Export

Die zuständigen Personen erfassen die Ausfuhrsendungen in der Zollausfuhrsoftware. Anschliessend werden die Daten nach der Plausibilitätsprüfung an den Rechner der EZV übermittelt. Nach einer weiteren Prüfung der Daten auf dem Rechner der EZV übermittelt die EZV dem Absender eine Ausfuhrliste mit Barcode und eine XML-Datei mit den Sendungsdaten. Die Gültigkeit dieses Beleges ist auf 30 Tage befristet. Innerhalb dieser Zeit muss die Ware effektiv aus dem Zollgebiet ausgeführt werden, da die Daten der Ausfuhranmeldung ansonsten automatisch auf dem System der EZV gelöscht werden. Diese Ausfuhrliste wird bei der effektiven Ausfuhr der Ware abgescannt und wiederum an den Zoll übermittelt. Die elektronische Veranlagungsverfügung kann anschliessend vom Zollsystem hinuntergeladen werden.

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